Elterngeld 2025: Sinkende Einkommensgrenze ab 1. April – so optimieren Sie Ihre Steuerplanung
1 | Das ändert sich seit 1. April 2025
Neue Einkommensgrenze: Anspruch auf Elterngeld besteht nur noch, wenn das zu versteuernde Einkommen (ZvE) des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes maximal 175 000 € beträgt (gilt für Paare und Alleinerziehende).
Geburtszeitraum | Einkommensgrenze | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
bis 31.03.2024 | 300 000 € (Paare) / 250 000 € (Alleinerziehende) | § 1 Abs. 8 BEEG a. F. |
01.04.2024 – 31.03.2025 | 200 000 € | HaushaltsfinanzierungsG 2023 |
ab 01.04.2025 | 175 000 € | § 1 Abs. 8 BEEG n. F. |
2 | Was genau ist „zu versteuerndes Einkommen“?
Das ZvE (§ 2 Abs. 5 EStG) ergibt sich aus Ihrem Bruttojahreseinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, Kinderfreibeträge u. a. m. Entscheidend ist die Summe der ZvE beider Elternteile und der Wert im Steuerbescheid des Vorjahrs.
3 | Checkliste: Entfällt Ihr Anspruch?
- Geburtstermin prüfen – Liegt er nach dem 1. April 2025, gilt die 175‑k‑Grenze.
- Steuerbescheid 2024 heranziehen – dort steht Ihr ZvE.
- Bei Paaren addieren – beide ZvE zusammenrechnen.
- Grenze überschritten? – wenn ja, besteht kein Anspruch; liegt Ihr Gesamt‑ZvE knapp darunter, lohnen Optimierungen.
4 | Sie liegen knapp über 175 000 €? 7 legale Stellschrauben
Handlungsfeld | Kurz erklärt | Optimales Timing 2025/26 |
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Sonderausgaben vorziehen | Spenden, Kirchensteuervorauszahlung, Steuerberatungskosten erhöhen die abzugsfähigen Beträge | Bis Steuerabgabe 2025 (spätestens 31.08.2026) |
Rürup‑/Basisrente aufstocken | 100 % abzugsfähig (max. 27 565 €/Person) | Einmalbeitrag bis 31.12.2025 |
Gewinnmindernde Investitionen (Selbstständige) | Investitionsabzugsbetrag oder Sonder‑AfA senken Gewinn um bis zu 200 000 € | IAB‑Bildung bis Bilanzaufstellung 2025 |
Verlustverrechnung optimieren | Realisierte Verluste aus Wertpapieren, Immobilien etc. mindern ZvE | Im Steuerjahr 2025 realisieren |
Kapitalerträge zeitlich steuern | Gewinnverkäufe auf 2026 verschieben | 2025 |
Dienstwagenregelung prüfen | Wechsel von 1 %- auf Fahrtenbuch‑Methode kann ZvE senken | Ab sofort |
Getrennte Veranlagung erwägen | Bei starken Einkommensunterschieden kann Einzelveranlagung Gesamt‑ZvE reduzieren | Steuerjahr 2025; Vergleichsrechnung vor Abgabe |
Hinweis: Alle Maßnahmen müssen wirtschaftlich begründet sein (§ 42 AO). Missbräuchliche Gestaltungen gefährden nicht nur das Elterngeld, sondern führen womöglich zu Steuernachzahlungen.
5 | Zeitlicher Fahrplan für Eltern 2025/26
Zeitpunkt | To‑do | Nutzen |
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Mai – Juli 2025 | Steuervorauszahlung Q2 prüfen; ggf. Herabsetzen (§ 37 Abs. 3 EStG) | Liquidität für Einmalbeiträge schaffen |
31.12.2025 | Spenden & Rürup‑Einmalbeitrag leisten | ZvE 2025 senken |
bis 31.08.2026 | Einkommensteuererklärung 2025 komplett einreichen | Basis für Elterngeld‑Prüfung |
Frühjahr 2026 | Elterngeldantrag stellen; Bescheide prüfen | Anspruch sichern |
6 | Besonderheiten & häufige Fragen
Frage | Antwort |
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Zählt das Elterngeld selbst zu den 175 000 €? | Nein – die Grenze wird vor der Geburt geprüft; das spätere Elterngeld gehört nicht zum Prüf‑Jahr. |
Gilt die Grenze auch bei Adoption? | Ja, maßgeblich ist das Jahr vor Aufnahme des Kindes (§ 2 BEEG). |
Wie werden Abfindungen berücksichtigt? | Abfindungen fließen in das ZvE ein (Fünftelregelung). Planung: Auszahlung nach Möglichkeit in 2026 verschieben. |
Was ist mit Progressionsvorbehalt? | Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für übrige Einkünfte. Dies sollte bei Vorausberechnungen einbezogen werden. |
7 | Fazit
Die gesenkte 175‑k‑Grenze macht Elterngeld für Besserverdienende knapp. Wer frühzeitig plant, kann jedoch mit Sonderausgaben, Investitionen und kluger Veranlagungswahl sein ZvE legal unter die Grenze drücken. Beginnen Sie idealerweise schon im Jahr vor der geplanten Geburt mit einer detaillierten Einnahmen‑Ausgaben‑Projektion und holen Sie fachlichen Rat ein – so sichern Sie sich bis zu 14 Monate Elterngeld und ein wertvolles finanzielles Polster für die erste Familienphase.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer‑ oder Rechtsberatung. Stand: 6. Mai 2025.