Unter welchen Voraussetzungen kann man Handwerkerrechnungen in der Steuererklärung absetzen?
Handwerkerleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Grundsätzlich können Sie als Privatperson 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen.
Dabei müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss sich um eine Leistung handeln, die im eigenen Haushalt erbracht wurde, also beispielsweise um Renovierungsarbeiten oder Reparaturen an der Wohnung oder am Haus.
- Die Leistung muss von einem Handwerker erbracht worden sein. Die Rechnung sollte eine detaillierte Aufstellung der Arbeits- und Materialkosten enthalten und die Steuernummer des Handwerkers aufweisen.
- Die Rechnung muss bar oder per Überweisung beglichen worden sein. Eine Zahlung per Kreditkarte oder PayPal wird nicht akzeptiert.
- Sie müssen die Rechnung in der Steuererklärung angeben und entsprechend belegen können.
Wichtig: Die Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt sein, da nur Sie als Privatperson die haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen können. Wenn die Rechnung auf den Namen des Ehepartners oder einer anderen Person ausgestellt ist, können Sie die Kosten nicht absetzen.