Muss der Minijob in der Steuererklärung angegeben werden?

Ja, grundsätzlich müssen alle Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden, einschließlich der aus einem Minijob. In Deutschland sind Minijobs auf 450 Euro pro Monat begrenzt und werden in der Regel pauschal besteuert. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Steuern und Sozialabgaben übernimmt.

Allerdings hat die Angabe des Minijobs in der Steuererklärung normalerweise keinen Einfluss auf die Steuerlast, da durch die Pauschalbesteuerung bereits alle Steuern bezahlt wurden. Es ist jedoch wichtig, die Einkünfte korrekt anzugeben, um bei eventuellen Prüfungen keine Probleme zu bekommen.

Bitte beachten Sie, dass die Regeln je nach spezifischer Situation variieren können und es immer ratsam ist, sich bei Unklarheiten an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.