Kleinunternehmerregelung – Wer kann diese nutzen? Wie sind die Voraussetzungen?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Bestimmung im Umsatzsteuergesetz (UStG) in Deutschland, die kleinen Unternehmen bestimmte Steuervergünstigungen gewährt. Sie bezieht sich auf die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) und ermöglicht es Kleinunternehmen, diese nicht auszuweisen und abzuführen.
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzen kann und welche Voraussetzungen gelten, ist in §19 UStG geregelt:
- Die Regelung gilt für Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (Stand 2020, Anhebung auf 22.000 Euro ab 2020, vorher 17.500 Euro) nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten wird.
- Die Umsatzgrenze bezieht sich auf die Summe der vereinnahmten Entgelte für die im Inland steuerbaren Umsätze (ohne Umsatzsteuer).
- Die Regelung gilt sowohl für Einzelunternehmen als auch für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), OHG und KG. Sie gilt nicht für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG.
- Es muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, um die Kleinunternehmerregelung zu nutzen.
- Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung ist bindend für das laufende und das folgende Kalenderjahr.
Es ist wichtig zu beachten, dass Kleinunternehmer zwar keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen, aber sie können auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das bedeutet, sie können die Umsatzsteuer, die sie für Einkäufe, Investitionen usw. bezahlen, nicht vom Finanzamt zurückfordern.
Die Kleinunternehmerregelung kann eine sinnvolle Option für viele kleine Unternehmen sein, insbesondere für solche, die hauptsächlich an Endkunden verkaufen und nur geringe Vorsteuern haben. Es ist jedoch immer ratsam, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, bevor man eine Entscheidung trifft.