Homeoffice & Pendeln: Was sich aktuell steuerlich wirklich lohnt
Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten hybrid – mal im Büro, mal zu Hause. Für die Steuererklärung 2025 ist entscheidend: Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale mehr? Hier finden Sie die Regeln, Rechenbeispiele und praxisnahe Tipps, damit Sie Ihren Vorteil optimal nutzen.
1. Homeoffice-Pauschale 2025 – die wichtigsten Punkte
- 6 € pro Tag im Homeoffice
- Maximal 1.260 € pro Jahr
- Gilt an Tagen, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen
- Kein separates Arbeitszimmer erforderlich
- Homeoffice-Tage einfach dokumentieren (Kalender, Notiz)
2. Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) 2025
- 0,30 €/km für die ersten 20 km (einfacher Weg)
- 0,38 €/km ab dem 21. km (befristet bis Ende 2026)
- Gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (außer Flugzeug)
- Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
3. Entweder Homeoffice oder Pendeln – nie beides am selben Tag
Pro Kalendertag dürfen Sie entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale ansetzen. Eine Kombination am selben Tag ist nicht zulässig.
4. Jobticket & Arbeitgeberzuschüsse
Erhalten Sie steuerfreie Arbeitgeberleistungen für den ÖPNV (z. B. Jobticket), werden diese auf die Entfernungspauschale angerechnet. Bewahren Sie Belege (Monats-/Jahreskarten) auf, damit das Finanzamt die Kürzung nachvollziehen kann.
5. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Ab wann bringt es wirklich etwas?
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 1.230 €. Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inkl. Homeoffice-/Pendlerpauschale) über diesem Betrag liegen, ergibt sich eine zusätzliche Steuerersparnis.
6. Rechenbeispiele: So vergleichen Sie Ihren Vorteil
Beispiel 1: Vollzeit Homeoffice
- 180 Homeoffice-Tage × 6 € = 1.080 €
- Liegt unter 1.230 € Pauschbetrag → oft keine Mehrwirkung ohne weitere Werbungskosten
Beispiel 2: Hybrid (2 Tage Büro / 3 Tage Homeoffice)
- Pendeln: 90 Tage × 20 km × 0,30 € = 540 €
- Homeoffice: 130 Tage × 6 € = 780 €
- Summe Werbungskosten: 1.320 € → über Pauschbetrag → Steuerersparnis möglich
Beispiel 3: Langer Arbeitsweg (35 km, 150 Bürotage + 60 Homeoffice-Tage)
- Pendeln pro Tag: (20 × 0,30 €) + (15 × 0,38 €) = 11,70 €
- 150 Bürotage = 1.755 €
- Homeoffice: 60 × 6 € = 360 €
- Gesamt: 2.115 € → deutlich über Pauschbetrag
7. Häufige Fehler – schnell vermieden
- Doppelansatz (Homeoffice + Pendeln am selben Tag) → nicht erlaubt
- Hin- und Rückweg statt einfache Entfernung → nicht zulässig
- 4.500 €-Höchstgrenze übersehen (gilt grundsätzlich; entfällt bei eigenem/überlassenem Pkw)
- Jobticket nicht angerechnet → führt zu Rückfragen
- Homeoffice-Tage nicht dokumentiert
8. Checkliste: So machen Sie es dem Finanzamt leicht
- Einfachen Kalender für Homeoffice-Tage führen (Datum, überwiegende Tätigkeit, keine erste Tätigkeitsstätte)
- Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte sauber ermitteln (kürzeste Straßenverbindung)
- Belege für ÖPNV/Jobticket sammeln
- Weitere Werbungskosten prüfen (Arbeitsmittel, Fortbildung etc.)
9. Regionale Beratung: Haan, Düsseldorf, Wuppertal & Kreis Mettmann
Welche Kombination aus Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale bringt Ihnen 2025 den größten Vorteil? Wir rechnen das individuell durch, prüfen Belege und unterstützen bei der Eintragung eines Freibetrags beim Finanzamt.
Jetzt Vorteils-Check anfordern – schnell, verständlich und persönlich bei Steuerberater Sobbe in Haan.
Weitere Informationen für Privatkundinnen und Privatkunden: Leistungen
FAQ – Häufige Fragen
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?
Nein. Pro Kalendertag ist nur eine Möglichkeit zulässig – entweder Homeoffice oder Entfernungspauschale.
Zählt bei der Pendlerpauschale auch der Rückweg?
Nein. Es zählt nur die einfache Entfernung pro Arbeitstag.
Ab wann gilt die höhere Pauschale von 0,38 € pro Kilometer?
Ab dem 21. Kilometer; bis einschließlich 20 km gelten 0,30 €/km.
Was passiert, wenn ich ein Jobticket habe?
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für den ÖPNV mindern die Entfernungspauschale. Belege aufbewahren.
Bringt die Homeoffice-Pauschale immer eine Steuerersparnis?
Nur, wenn Ihre gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen (Arbeitnehmer-Pauschbetrag).