Steuererklärung · Sobbe Steuerberatung Haan
Steuererklärung 2025: Fristen, Pflicht zur Abgabe und Checkliste
Die Steuererklärung für 2025 steht an. Wer muss sie abgeben, bis wann, und welche Unterlagen brauchen Sie? Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Viele Arbeitnehmer bekommen mit einer freiwilligen Erklärung Geld zurück.
Kurz erklärt: Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben werden?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung selbst erstellt, musste sie bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Mit Steuerberater gilt eine längere Frist bis zum 1. März 2027. Wer nicht verpflichtet ist, kann die Erklärung freiwillig bis zu vier Jahre später abgeben, für 2025 also bis Ende 2029.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss
Die Pflicht ergibt sich aus der Abgabenordnung und dem Einkommensteuergesetz. Arbeitnehmer müssen nur in bestimmten Fällen eine Erklärung abgeben, zum Beispiel:
- bei der Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor
- wenn Sie mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatten (Steuerklasse VI)
- wenn Sie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 € bezogen haben
- wenn Sie Nebeneinkünfte, etwa aus Vermietung, von mehr als 410 € hatten
- wenn ein Freibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen war
- wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert
Selbstständige und Gewerbetreibende müssen immer eine Erklärung abgeben. Rentner ohne weitere lohnsteuerpflichtige Einkünfte sind verpflichtet, wenn ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, für 2025 sind das 12.096 €, bei Zusammenveranlagung 24.192 €. Eine Schätzung durch das Finanzamt befreit nicht von der Abgabepflicht.
Die Fristen für 2025 im Detail
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater: 1. März 2027 (der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag)
- Freiwillige Erklärung: vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres, für 2025 bis 31. Dezember 2029. Für 2022 läuft diese Frist am 31. Dezember 2026 ab.
Die Sonderfristen aus der Corona-Zeit sind ausgelaufen. Für 2025 gelten wieder die regulären Termine.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
- Steuer-ID und Bankverbindung (IBAN)
- Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigungen über Kapitalerträge, Rentenbescheide
- Fahrtkosten: 2025 gelten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer
- Homeoffice: 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr
- Arbeitsmittel, Fortbildungs- und Bewerbungskosten, soweit sie zusammen mit den übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen
- Kinderbetreuungskosten: ab 2025 80 %, höchstens 4.800 € je Kind
- Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen (Rechnung und Überweisung)
- Spendenbescheinigungen und Versicherungsbeiträge
- Krankheits- und Pflegekosten
Steuertipps für besondere Lebenssituationen
- Familien: Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Ausbildungsfreibetrag für auswärts wohnende volljährige Kinder
- Selbstständige und Kleinunternehmer: Betriebsausgaben vollständig erfassen, Kleinunternehmerregelung prüfen
- Vermieter: Instandhaltungskosten, Schuldzinsen und Abschreibung des Gebäudes
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Frist versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Er beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzügen, mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Wer merkt, dass es knapp wird, sollte frühzeitig mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater sprechen.
Freiwillige Steuererklärung: oft lohnend
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann eine freiwillige Erklärung abgeben, die sogenannte Antragsveranlagung. Das lohnt sich häufig, etwa bei hohen Fahrtkosten, Handwerkerrechnungen oder wenn Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben. Ein Verspätungszuschlag droht bei der freiwilligen Erklärung nicht.
Steuererklärung 2025 in Haan erstellen lassen
Die Steuerberatung Sobbe in Haan erstellt Ihre Steuererklärung 2025 und prüft alle Abzugsmöglichkeiten. Mit Steuerberater haben Sie bis zum 1. März 2027 Zeit.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?
Ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026, mit Steuerberater bis 1. März 2027.
Muss jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Nein. Nur in bestimmten Fällen, etwa bei Steuerklasse III/V, mehreren Arbeitgebern oder Lohnersatzleistungen über 410 €. Freiwillig lohnt es sich aber oft.
Was kostet eine verspätete Abgabe?
Bei Pflichtveranlagung droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat.