Steuernews 2026 · Sobbe Steuerberatung Haan
Jahresend-Check 2026: Was Sie bis 31. Dezember noch erledigen sollten
Das Jahr 2026 hat einige steuerliche Neuerungen gebracht, und zum 1. Januar 2027 stehen die nächsten an. Wer jetzt ein paar Punkte prüft, spart sich Nachfragen, Korrekturen und im besten Fall bares Geld. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmen aus Haan und dem Kreis Mettmann im Überblick.
Kurz erklärt: Was steht zum Jahresende an?
Arbeitnehmer sollten Fahrten und Belege für 2026 zusammentragen. Arbeitgeber müssen Minijobs an die neue Grenze von 633 € ab 2027 anpassen. Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Und für die Steuererklärung 2022 läuft am 31. Dezember 2026 die Frist für die freiwillige Abgabe ab.
Für Arbeitnehmer: Fahrtkosten und Belege jetzt sammeln
Seit Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer, siehe Pendlerpauschale 2026. Davon profitieren vor allem Pendler mit kurzen Wegen, etwa von Haan nach Solingen, Hilden oder Wuppertal. Halten Sie jetzt fest, an wie vielen Tagen Sie 2026 tatsächlich zur Arbeit gefahren sind und an welchen Tagen Sie im Homeoffice waren. Beides wird unterschiedlich behandelt und darf für denselben Tag nicht doppelt angesetzt werden.
Sammeln Sie außerdem Rechnungen für Arbeitsmittel, Fortbildungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Bei Handwerkerrechnungen gilt: Nur bei Überweisung ist der Abzug möglich, Barzahlungen werden nicht anerkannt. Maßgeblich für das Jahr ist der Tag der Zahlung, wer also noch 2026 abziehen möchte, sollte bis 31. Dezember bezahlen.
Für Arbeitgeber: Minijobs vor dem Jahreswechsel prüfen
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € je Stunde. Damit steigt auch die Minijob-Grenze von 603 € auf 633 € im Monat. Prüfen Sie für jeden Minijob, ob Stundenlohn und Stundenzahl zur neuen Grenze passen, und passen Sie die Verträge rechtzeitig an. Denken Sie auch an Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld: Sie zählen beim Verdienst mit. Mehr dazu in unserem Beitrag Minijob 2026.
Für Unternehmen: E-Rechnung ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, im inländischen Geschäft mit anderen Unternehmen E-Rechnungen ausstellen. Maßgeblich ist also Ihr Umsatz 2026. Ein PDF per E-Mail reicht dann nicht mehr, es braucht ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Ihre Rechnungssoftware und die Ablage mit uns abzustimmen. Details lesen Sie im Beitrag E-Rechnung 2026.
Für Rentner, die weiterarbeiten: Aktivrente nutzen
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei beziehen. Nicht begünstigt sind Selbstständige, Beamte und Minijobs. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber die Steuerfreiheit in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Mehr dazu im Beitrag Aktivrente 2026.
Fristen im Blick
- Steuererklärung 2025: Die Frist ohne Steuerberater ist am 31. Juli 2026 abgelaufen. Mit Steuerberater haben Sie bis zum 1. März 2027 Zeit.
- Freiwillige Steuererklärung 2022: Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann sich Geld für 2022 nur noch bis zum 31. Dezember 2026 zurückholen.
Kurz-Checkliste zum Jahresende
- Arbeitstage und Homeoffice-Tage 2026 notieren
- Belege für Werbungskosten und Handwerkerleistungen sammeln, offene Rechnungen bis 31.12. überweisen
- Minijobs auf die Grenze von 633 € ab 2027 prüfen
- Umsatz 2026 prüfen: E-Rechnungspflicht ab 2027?
- Aktivrente in der Lohnabrechnung berücksichtigt?
- Steuererklärung 2025 noch offen? Frist mit Steuerberater: 1. März 2027
- Freiwillige Steuererklärung 2022 bis 31. Dezember 2026 einreichen
Wir unterstützen Sie in Haan
Ob Steuererklärung, Lohnabrechnung oder Umstellung auf die E-Rechnung: Die Steuerberatung Sobbe in Haan hilft Ihnen, das Jahr sauber abzuschließen. Rufen Sie uns an unter 02129 93760 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?
Ohne Steuerberater war der 31. Juli 2026 die Frist. Mit Steuerberater gilt der 1. März 2027.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Grenze zum 1. Januar 2027 auf 633 € im Monat.
Bis wann kann ich eine freiwillige Steuererklärung für 2022 abgeben?
Bis zum 31. Dezember 2026.