Jahresend-Check 2025: Diese Steuertricks müssen Sie jetzt noch nutzen
Das Jahresende ist die beste Zeit, um Steuern zu sparen. Wer seine Finanzen jetzt richtig strukturiert, kann mit wenig Aufwand mehrere Hundert Euro sparen – noch bevor 2025 endet. In diesem Beitrag zeigen wir die wichtigsten Steuertipps zum Jahreswechsel für Arbeitnehmer, Familien und Selbstständige.
1. Freibeträge rechtzeitig ausschöpfen
Viele Freibeträge verfallen, wenn sie bis Jahresende nicht genutzt werden. Dazu zählen:
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für Ehepaare – Zinsen, Dividenden und Fondsgewinne bleiben bis dahin steuerfrei.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € – prüfen Sie, ob höhere Werbungskosten geltend gemacht werden können (z. B. Fortbildung, Arbeitsmittel, Fahrtkosten).
- Ausbildungsfreibetrag: 924 € pro Kind, das auswärts studiert oder eine Ausbildung absolviert.
2. Spenden und Ehrenamt – doppelt Gutes tun
Spenden, die noch bis zum 31. Dezember 2025 überwiesen werden, können in der Steuererklärung 2025 angesetzt werden. Das gilt auch für Sachspenden und Ehrenamtspauschalen:
- Spenden an gemeinnützige Organisationen: Bis zu 20 % des Einkommens sind absetzbar.
- Ehrenamtspauschale: 960 € steuerfrei pro Jahr.
- Übungsleiterpauschale: 3.240 € steuerfrei.
Tipp: Überweisen Sie Spenden vor Jahresende und bewahren Sie Spendenbescheinigungen gut auf. Kleinbeträge bis 300 € benötigen keinen Nachweis außer Kontoauszug.
3. Investitionen und Anschaffungen planen
Wer selbstständig ist oder vermietet, kann durch geschickte Investitionsplanung das Jahresergebnis steuern:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Bis 952 € brutto sofort absetzbar.
- Investitionsabzugsbetrag: Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon vor dem Kauf abziehbar.
- AfA-Optimierung: Prüfen Sie, ob Teilabschreibungen oder Sonder-AfA möglich sind.
Auch Arbeitnehmer profitieren: Neue Arbeitsmittel oder Computer sollten noch vor dem 31. Dezember bezahlt werden, um 2025 absetzbar zu sein.
4. Steuerfreie Extras und Sachbezüge nutzen
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten bis zu 50 € monatlich steuerfrei als Sachzuwendung gewähren. Beliebt sind Tankgutscheine, Deutschlandticket oder Gutscheinkarten.
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter: Bis 60 € pro Anlass steuerfrei. Wichtig ist, dass der Anlass klar dokumentiert wird.
5. Steuerklassen & Freibeträge prüfen
Gerade zum Jahresende lohnt ein Blick in die Steuerklassenkombination, insbesondere bei Ehepaaren. Eine Umstellung kann ab Januar 2026 bares Geld sparen. Auch ein Freibetrag für Werbungskosten oder Kinderbetreuung lässt sich beim Finanzamt eintragen, damit monatlich weniger Lohnsteuer anfällt.
6. Unser Tipp: Jahresend-Check durchführen
Ein kurzer Steuercheck im November oder Dezember zeigt, wo Sie Potenzial verschenken. Gemeinsam prüfen wir Ihre Freibeträge, Investitionen und Spendenmöglichkeiten – für eine optimale Steuerlast 2025/26.
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FAQ – Häufige Fragen
Welche Ausgaben kann ich bis Jahresende noch steuerlich geltend machen?
Zum Beispiel Fortbildungen, Arbeitsmittel, Spenden, Handwerkerkosten, Investitionen oder Krankheitskosten. Wichtig: Zahlung bis 31. Dezember 2025.
Wann lohnt sich eine Spende steuerlich?
Wenn Sie die Spende noch vor dem 31. Dezember leisten, können Sie sie 2025 absetzen. Spendenbescheinigung oder Kontoauszug aufbewahren!
Was bringt ein Investitionsabzugsbetrag?
Er erlaubt es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon vor dem Kauf gewinnmindernd anzusetzen – ein starker Liquiditätsvorteil.
Wie kann ich meine Steuerklasse für 2026 ändern?
Den Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen Sie beim Finanzamt. Die Änderung gilt ab dem Folgemonat nach Antragseingang.
Gilt der Jahresend-Check auch für Rentner?
Ja, auch Rentner können z. B. Spenden, Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen.