Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter & Kunden: Was ist steuerfrei möglich?

Zum Jahresende möchten viele Unternehmen und Selbstständige ihren Mitarbeitern oder Kunden eine Freude machen. Doch schnell stellt sich die Frage: Wie sind Weihnachtsgeschenke steuerlich zu behandeln? Hier erfahren Sie, welche Beträge steuerfrei bleiben, wie Sachzuwendungen funktionieren und wo häufig Fehler passieren.

1. Die 50-Euro-Freigrenze für Mitarbeiter

Seit 2022 gilt: Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind bis zu 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Diese Freigrenze gilt auch 2025.

  • Gilt für Gutscheine, Tankkarten, Deutschlandticket-Zuschüsse oder Sachgeschenke.
  • Wichtig: Geldgeschenke (z. B. Bargeld, Überweisungen) sind nicht steuerfrei.
  • Die 50-€-Grenze darf nicht überschritten werden – auch nicht um wenige Cent!

2. Weihnachtsgeschenke zu besonderen Anlässen

Für Geschenke zu persönlichen Anlässen – etwa Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachten – gilt eine Freigrenze von 60 € je Anlass und Mitarbeiter.

  • Steuerfrei bis 60 €, sofern der Anlass persönlich und einmalig ist.
  • Beispiele: Weihnachtsgeschenk, Jubiläum, Geburt eines Kindes.
  • Voraussetzung: kein Geldgeschenk und Dokumentation des Anlasses.

3. Geschenke an Kunden und Geschäftspartner

Auch Kundengeschenke sind grundsätzlich abzugsfähig – allerdings mit strengen Grenzen:

  • Bis 35 € netto pro Empfänger und Jahr sind Geschenke steuerlich absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
  • Bei Überschreitung entfällt der gesamte Abzug.
  • Geschenke müssen nachweisbar betrieblich veranlasst sein (Rechnung, Empfängerliste).
  • Empfänger sollten im Geschenk keine steuerpflichtige Einnahme haben – ggf. Pauschalversteuerung 30 % nach § 37b EStG anwenden.

4. Beispiele aus der Praxis

Beispiel A: Mitarbeiter-Gutschein

Ein Unternehmen schenkt jedem Mitarbeiter einen 40-€-Tankgutschein zu Weihnachten. Ergebnis: steuerfrei nach § 8 EStG, da unter 50 € monatlich.

Beispiel B: Geschenk an langjährigen Kunden

Eine Flasche Wein im Wert von 30 € netto inklusive persönlicher Grußkarte: absetzbar, da unter 35 € pro Jahr und Empfänger.

Beispiel C: Überschreitung der Freigrenze

Ein Mitarbeiter erhält einen Einkaufsgutschein über 52 €. Ergebnis: gesamter Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

5. Dokumentationspflichten

  • Empfängerliste mit Name, Anlass und Wert führen.
  • Rechnungen aufbewahren (Bruttobetrag und Datum erkennbar).
  • Bei Sachzuwendungen über 35 € Pauschalsteuer nach § 37b EStG prüfen.
  • Anlass (Weihnachten, Jubiläum etc.) klar dokumentieren.

6. Unser Tipp: Geschenke-Check für Ihr Unternehmen

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FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist die steuerfreie Grenze für Mitarbeitergeschenke?

Bis zu 50 € monatlich steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) – gilt für Sachbezüge, Gutscheine oder Gutscheinkarten.

Was gilt für Weihnachtsgeschenke an Kunden?

Bis 35 € netto pro Kunde und Jahr sind Geschenke als Betriebsausgabe absetzbar, darüber hinaus entfällt der gesamte Abzug.

Darf ich Bargeld verschenken?

Nein. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig und gelten nicht als Sachzuwendung.

Wie werden Geschenke über der Grenze behandelt?

Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig; alternativ ist eine Pauschalversteuerung mit 30 % möglich (§ 37b EStG).

Gilt die 60-€-Grenze auch für Weihnachten?

Ja, für einmalige persönliche Anlässe wie Weihnachten oder Geburtstage gilt die 60-€-Freigrenze je Mitarbeiter.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Rechtsstand: November 2025.