Handwerkerkosten & haushaltsnahe Dienstleistungen: So holen Sie Geld zurück

Viele Haushalte investieren in Renovierung, Gartenpflege oder Reinigung. Das Gute: Ein Großteil dieser Ausgaben lässt sich steuerlich geltend machen. Hier erfahren Sie, welche Leistungen 2025 begünstigt sind, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden. Ideal für Privatkundinnen und Privatkunden im Raum Haan, Düsseldorf, Wuppertal und Kreis Mettmann.

1. Handwerkerkosten absetzen – die Regeln

  • 20 % der reinen Arbeitskosten (inkl. Fahrt- & Maschinenkosten) können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.
  • Maximal 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr (entspricht 20 % von bis zu 6.000 € begünstigten Kosten).
  • Typische Beispiele: Renovierung, Modernisierung, Reparaturen im Haushalt, Malerarbeiten, Heizungswartung, Schornsteinfeger (Kehr- und Kontrollarbeiten).
  • Wichtig: Materialkosten sind nicht begünstigt.

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen – mehr als nur Putzen

  • 20 % der Aufwendungen sind abziehbar, maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr (20 % von bis zu 20.000 €).
  • Begünstigte Leistungen: Reinigung der Wohnung/Treppenhaus, Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden), Winterdienst, Kinderbetreuung im Haushalt, Pflege- & Betreuungsleistungen.
  • Die Tätigkeit muss im oder am eigenen Haushalt stattfinden.

3. Voraussetzungen für den Steuerbonus

  • Rechnung mit Name/Anschrift des Leistungserbringers und klarer Leistungsbeschreibung.
  • Unbare Zahlung (z. B. Überweisung). Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
  • Leistung im eigenen Haushalt (auch Zweit-/Ferienwohnung innerhalb der EU/EWR möglich).
  • Auf der Rechnung müssen Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

4. Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Materialkosten mit absetzen → nicht möglich; nur Arbeits-, Fahrt- & Maschinenkosten sind begünstigt.
  • Barzahlung → wird gestrichen; ausschließlich unbare Zahlung akzeptiert.
  • Fehlende Aufschlüsselung von Arbeits- und Materialkosten → führt oft zur Ablehnung.
  • Leistung außerhalb des Haushalts (z. B. Werkstatt) → in der Regel nicht begünstigt.

5. Rechenbeispiele

Beispiel A: Handwerkerleistung

  • Gesamtrechnung: 2.500 €
  • Davon Arbeitskosten: 1.800 € (Material: 700 €)
  • Steuervorteil: 20 % von 1.800 € = 360 € direkt von der Einkommensteuer abziehbar.

Beispiel B: Haushaltsnahe Dienstleistung

  • Gartenpflege-Jahreskosten: 2.000 €
  • Steuervorteil: 20 % von 2.000 € = 400 € Steuerermäßigung.

6. Checkliste für Ihre Steuererklärung

  • Rechnung auf vollständige Angaben prüfen (Anbieter, Anschrift, Leistungsbeschreibung).
  • Sicherstellen, dass Arbeitskosten separat ausgewiesen sind.
  • Überweisung statt Barzahlung.
  • Belege sammeln und geordnet aufbewahren.
  • Im Zweifel kurze Vorabprüfung der Rechnung veranlassen.

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FAQ – Häufige Fragen

Welche Arbeiten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen?

Typisch sind Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst sowie Betreuungs- und Pflegeleistungen im Haushalt.

Kann ich Materialkosten absetzen?

Nein. Begünstigt sind ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten.

Ist Barzahlung möglich?

Barzahlungen werden nicht anerkannt. Zahlen Sie per Überweisung oder einem anderen unbaren Weg.

Gilt der Steuerbonus auch für Mieter?

Ja. Eigentümer und Mieter können die Ermäßigung nutzen, wenn sie die Kosten selbst tragen.

Gilt das auch für eine Ferienwohnung?

Ja, sofern es sich um eine selbst genutzte Zweit- oder Ferienwohnung innerhalb der EU/EWR handelt.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Rechtsstand: 2025.