Homeoffice & Pendeln: Was sich aktuell steuerlich wirklich lohnt

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten hybrid – mal im Büro, mal zu Hause. Für die Steuererklärung 2025 ist entscheidend: Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale mehr? Hier finden Sie die Regeln, Rechenbeispiele und praxisnahe Tipps, damit Sie Ihren Vorteil optimal nutzen.

1. Homeoffice-Pauschale 2025 – die wichtigsten Punkte

  • 6 € pro Tag im Homeoffice
  • Maximal 1.260 € pro Jahr
  • Gilt an Tagen, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen
  • Kein separates Arbeitszimmer erforderlich
  • Homeoffice-Tage einfach dokumentieren (Kalender, Notiz)

2. Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) 2025

  • 0,30 €/km für die ersten 20 km (einfacher Weg)
  • 0,38 €/km ab dem 21. km (befristet bis Ende 2026)
  • Gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (außer Flugzeug)
  • Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg

3. Entweder Homeoffice oder Pendeln – nie beides am selben Tag

Pro Kalendertag dürfen Sie entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale ansetzen. Eine Kombination am selben Tag ist nicht zulässig.

4. Jobticket & Arbeitgeberzuschüsse

Erhalten Sie steuerfreie Arbeitgeberleistungen für den ÖPNV (z. B. Jobticket), werden diese auf die Entfernungspauschale angerechnet. Bewahren Sie Belege (Monats-/Jahreskarten) auf, damit das Finanzamt die Kürzung nachvollziehen kann.

5. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Ab wann bringt es wirklich etwas?

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 1.230 €. Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inkl. Homeoffice-/Pendlerpauschale) über diesem Betrag liegen, ergibt sich eine zusätzliche Steuerersparnis.

6. Rechenbeispiele: So vergleichen Sie Ihren Vorteil

Beispiel 1: Vollzeit Homeoffice

  • 180 Homeoffice-Tage × 6 € = 1.080 €
  • Liegt unter 1.230 € Pauschbetrag → oft keine Mehrwirkung ohne weitere Werbungskosten

Beispiel 2: Hybrid (2 Tage Büro / 3 Tage Homeoffice)

  • Pendeln: 90 Tage × 20 km × 0,30 € = 540 €
  • Homeoffice: 130 Tage × 6 € = 780 €
  • Summe Werbungskosten: 1.320 €über Pauschbetrag → Steuerersparnis möglich

Beispiel 3: Langer Arbeitsweg (35 km, 150 Bürotage + 60 Homeoffice-Tage)

  • Pendeln pro Tag: (20 × 0,30 €) + (15 × 0,38 €) = 11,70 €
  • 150 Bürotage = 1.755 €
  • Homeoffice: 60 × 6 € = 360 €
  • Gesamt: 2.115 € → deutlich über Pauschbetrag

7. Häufige Fehler – schnell vermieden

  • Doppelansatz (Homeoffice + Pendeln am selben Tag) → nicht erlaubt
  • Hin- und Rückweg statt einfache Entfernung → nicht zulässig
  • 4.500 €-Höchstgrenze übersehen (gilt grundsätzlich; entfällt bei eigenem/überlassenem Pkw)
  • Jobticket nicht angerechnet → führt zu Rückfragen
  • Homeoffice-Tage nicht dokumentiert

8. Checkliste: So machen Sie es dem Finanzamt leicht

  • Einfachen Kalender für Homeoffice-Tage führen (Datum, überwiegende Tätigkeit, keine erste Tätigkeitsstätte)
  • Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte sauber ermitteln (kürzeste Straßenverbindung)
  • Belege für ÖPNV/Jobticket sammeln
  • Weitere Werbungskosten prüfen (Arbeitsmittel, Fortbildung etc.)

9. Regionale Beratung: Haan, Düsseldorf, Wuppertal & Kreis Mettmann

Welche Kombination aus Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale bringt Ihnen 2025 den größten Vorteil? Wir rechnen das individuell durch, prüfen Belege und unterstützen bei der Eintragung eines Freibetrags beim Finanzamt.

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FAQ – Häufige Fragen

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?

Nein. Pro Kalendertag ist nur eine Möglichkeit zulässig – entweder Homeoffice oder Entfernungspauschale.

Zählt bei der Pendlerpauschale auch der Rückweg?

Nein. Es zählt nur die einfache Entfernung pro Arbeitstag.

Ab wann gilt die höhere Pauschale von 0,38 € pro Kilometer?

Ab dem 21. Kilometer; bis einschließlich 20 km gelten 0,30 €/km.

Was passiert, wenn ich ein Jobticket habe?

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für den ÖPNV mindern die Entfernungspauschale. Belege aufbewahren.

Bringt die Homeoffice-Pauschale immer eine Steuerersparnis?

Nur, wenn Ihre gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen (Arbeitnehmer-Pauschbetrag).

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Rechtsstand: 2025.