Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung; die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut.

Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.

Die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. In der Zulassung der Kammerrechtsbeistände und Prozessagenten kann die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen enthalten sein. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden.

Für Arbeitnehmer gibt es alternativ zum Steuerberater allerdings auch die Lohnsteuerhilfevereine, die im Rahmen einer Mitgliedschaft Hilfe in Steuersachen leisten dürfen.

Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit dar (Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit begründet der Gesetzgeber mit dem Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes, und zwar der Sicherung des Steueraufkommens.

Die Notwendigkeit eines solchen staatlichen Eingriffs wird innerhalb Europas unterschiedlich beurteilt und bietet gelegentlich Diskussionsstoff bei der Gesetzgebung, die durch die Steuerberaterkammern auf der einen und durch die Berufsverbände der Buchhalter auf der anderen Seite fokussiert wird.