Grundsteuerreform 2025: Was Sie als Eigentümer jetzt wissen müssen

Einleitung: Die Grundsteuerreform kommt – und was sie für Sie bedeutet

Die Grundsteuerreform 2025 ist eines der wichtigsten steuerlichen Themen der letzten Jahre für Immobilieneigentümer in Deutschland. Auch wenn die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bereits verstrichen ist, stellen sich viele Eigentümer noch immer die Frage: Was ändert sich wirklich und wie wirkt sich das auf meine jährliche Steuerlast aus?

In diesem Leitfaden erkläre ich Ihnen als Steuerberater, warum die Reform notwendig war, wie die neue Grundsteuer berechnet wird und welche Auswirkungen sie für Sie als Eigentümer hat. Mein Ziel ist es, Ihnen Klarheit in dieses komplexe Thema zu bringen und Ihnen zu zeigen, dass Sie nicht allein dastehen.

1. Warum eine Reform der Grundsteuer?

Die alte Berechnung der Grundsteuer basierte auf jahrzehntealten Werten, die in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935 stammten. Diese Werte spiegelten in keiner Weise mehr die tatsächliche Wertentwicklung von Immobilien wider, was zu massiver Ungleichbehandlung führte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Regelung daher 2018 für verfassungswidrig. Die Grundsteuerreform 2025 soll nun eine gerechtere und transparentere Berechnungsgrundlage schaffen.

2. So wird die neue Grundsteuer berechnet

Die neue Grundsteuer wird nach einem dreistufigen Verfahren berechnet. Der entscheidende Punkt ist, dass die Neuberechnung auf aktuellen Werten basiert, die Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben haben.

  1. Grundsteuerwert: Dieser Wert ersetzt den alten Einheitswert und wird anhand von Bodenrichtwert, Immobilienart und Baujahr ermittelt. Die Finanzämter haben die Daten aus den eingereichten Erklärungen analysiert und festgelegt.
  2. Steuermesszahl: Dieser Wert wird bundesweit festgelegt und ist ein gesetzlich geregelter Faktor. Die Messzahlen wurden im Zuge der Reform gesenkt, um die Gesamthöhe der Grundsteuer stabil zu halten.
  3. Hebesatz der Gemeinde: Dies ist der entscheidende Faktor. Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest. Er wird mit dem neuen Grundsteuerwert und der Steuermesszahl multipliziert.

Experten-Tipp: Die Reform ist aufkommensneutral. Das bedeutet, dass die Kommunen insgesamt nicht mehr Geld einnehmen sollen. Dies gelingt jedoch nur, wenn sie ihre Hebesätze anpassen. Sollte Ihre Gemeinde den Hebesatz nicht senken, kann Ihre Grundsteuer steigen.

3. Was müssen Sie jetzt als Eigentümer tun?

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist zwar vorbei, aber der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. In den nächsten Monaten und Jahren werden Sie vom Finanzamt die folgenden Bescheide erhalten:

  • Bescheid über den Grundsteuerwert: Dieser Bescheid teilt Ihnen den vom Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwert mit.
  • Grundsteuermessbescheid: Hier wird die neue Steuermesszahl angewendet und die Höhe des Grundsteuermessbetrags festgesetzt.
  • Grundsteuerbescheid der Gemeinde: Erst dieser Bescheid, der ab 2025 verschickt wird, teilt Ihnen die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer mit.

Es ist wichtig, diese Bescheide genau zu prüfen. Auch wenn Sie Ihre Erklärung fristgerecht abgegeben haben, können sich Fehler einschleichen, die zu einer falschen Berechnung führen. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch gegen diese Bescheide einzulegen.

4. Fazit: Die Reform ist da – und professionelle Beratung ist jetzt wichtiger denn je

Die Grundsteuerreform 2025 ist ein komplexer Prozess, der für viele Eigentümer Unsicherheit mit sich bringt. Es ist entscheidend, die erhaltenen Bescheide zu verstehen und zu prüfen, ob die darin enthaltenen Werte korrekt sind. Eine frühzeitige Prüfung kann Sie vor unnötigen Mehrbelastungen schützen.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen zur Seite. Ich helfe Ihnen, die Bescheide zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Ich kann auch eine Prognose erstellen, wie sich die Reform auf Ihre individuelle Situation auswirkt.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Grundsteuerreform oder zu anderen Themen wie Ihrer Steuererklärung 2024 oder der E-Rechnung 2025 haben.
Rufen Sie mich an unter 02129 / 93760 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@stb-sobbe.de.

Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen!

Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.