Arbeitnehmer & Rente · Sobbe Steuerberatung Haan
Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei weiterarbeiten
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und trotzdem weiterarbeitet, wird seit Januar 2026 steuerlich belohnt. Die sogenannte Aktivrente stellt einen großen Teil des Arbeitslohns steuerfrei. Wir erklären, wer davon profitiert und worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten sollten.
Kurz erklärt: Was ist die Aktivrente?
Seit 1. Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat (24.000 € im Jahr) steuerfrei, wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Grundlage ist § 3 Nr. 21 EStG. Die Steuerfreiheit gilt ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt.
Wer von der Aktivrente profitiert
Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und bei ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten. Voraussetzung ist, dass für die Beschäftigung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, zumindest der Arbeitgeberanteil.
Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob Sie bereits eine Altersrente beziehen. Auch wer den Rentenbeginn aufschiebt und einfach weiterarbeitet, kann die Aktivrente nutzen.
Wer nicht begünstigt ist
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamtinnen und Beamte
- Minijobs
- Beschäftigte, für die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, zum Beispiel Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
So funktioniert die Steuerfreiheit in der Praxis
Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt bei der monatlichen Lohnabrechnung. Ein gesonderter Antrag beim Finanzamt ist dafür nicht nötig. Liegen die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr vor, zum Beispiel weil die Regelaltersgrenze erst im Laufe des Jahres erreicht wird, verringert sich der Jahresbetrag um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Anspruch.
Haben Sie ein zweites Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI, berücksichtigt der zweite Arbeitgeber den Freibetrag nur, wenn Sie ihm das ausdrücklich bestätigen. So wird verhindert, dass der Freibetrag doppelt genutzt wird.
Ein Vorteil gegenüber vielen anderen steuerfreien Leistungen: Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Der steuerfreie Arbeitslohn erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte, etwa auf die Rente.
Rechenbeispiel
Frau M. aus Haan hat die Regelaltersgrenze im Vorjahr erreicht und arbeitet weiter in Teilzeit. Ihr Bruttolohn beträgt 2.500 € im Monat.
- Steuerfrei nach der Aktivrente: 2.000 € im Monat
- Steuerpflichtig bleiben: 500 € im Monat
- Im Jahr sind damit 24.000 € Arbeitslohn steuerfrei
Ihre Altersrente wird davon unabhängig wie bisher besteuert.
Worauf Sie achten sollten
- Die Rente selbst bleibt steuerpflichtig. Eine Steuererklärung kann deshalb trotzdem Pflicht sein.
- Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung: Ist der Freibetrag ab dem richtigen Monat berücksichtigt?
- Arbeitgeber sollten das Datum der Regelaltersgrenze dokumentieren und die Lohnabrechnung rechtzeitig umstellen.
- Wer als Minijobber weiterarbeitet, profitiert nicht. Ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann sich lohnen, sollte aber vorher durchgerechnet werden.
Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze?
Wir prüfen, ob die Aktivrente in Ihrer Lohnabrechnung richtig berücksichtigt ist, und rechnen durch, wie sich Weiterarbeit auf Ihre Steuerlast auswirkt.
Häufige Fragen
Muss ich die Aktivrente beantragen?
Nein. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag bei der Lohnabrechnung. In der Steuererklärung wird der steuerfreie Arbeitslohn entsprechend übernommen.
Gilt die Aktivrente auch für Minijobs?
Nein. Minijobs sind ausdrücklich ausgenommen.
Erhöht die Aktivrente den Steuersatz auf meine Rente?
Nein. Die Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Muss ich schon Rente beziehen?
Nein. Entscheidend ist, dass Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, nicht, ob Sie bereits Rente erhalten.