Familien & Ausbildung · Sobbe Steuerberatung Haan
Ausbildung 2026: Was Azubis und Eltern steuerlich wissen sollten
Im August und September starten tausende junge Menschen in ihre Ausbildung, auch in Haan und im Kreis Mettmann. Neben dem ersten Gehalt gibt es auch steuerlich einiges zu beachten. Oft lohnt sich schon im ersten Jahr eine Steuererklärung.
Kurz erklärt: Lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis?
Häufig ja. Auszubildende im Betrieb können ihre Kosten für Fahrten, Arbeitsmittel und Fachliteratur als Werbungskosten voll absetzen. Liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, gibt es einbehaltene Lohnsteuer in der Regel komplett zurück.
Azubis im Betrieb: Werbungskosten voll absetzbar
Findet die Ausbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses statt, also im Ausbildungsbetrieb mit Ausbildungsvergütung, sind die Kosten Werbungskosten. Absetzbar sind zum Beispiel:
- Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsbetrieb
- Arbeitskleidung und Werkzeug
- Fachbücher und Lernmaterial
- Kosten für Prüfungen und Lehrgänge
Ohne Nachweis berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Einzelne Belege lohnen sich also vor allem dann, wenn die Kosten darüber liegen.
Fahrten zur Berufsschule
Für Auszubildende im Betrieb ist der Ausbildungsbetrieb die erste Tätigkeitsstätte, nicht die Berufsschule. Fahrten zur Berufsschule werden deshalb in der Regel wie Dienstreisen behandelt: Statt der Entfernungspauschale können die tatsächlichen Kosten oder 0,30 € je gefahrenem Kilometer angesetzt werden, also für Hin- und Rückweg. Führen Sie dafür am besten eine einfache Liste mit den Berufsschultagen.
Studium oder Schule direkt nach dem Abitur
Anders ist es bei einer ersten Ausbildung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel einem Erststudium direkt nach der Schule. Die Kosten sind dann nur als Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr absetzbar. Sonderausgaben wirken sich nur aus, wenn im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind. Ein Verlustvortrag in spätere Jahre ist dann nicht möglich.
Was Eltern wissen sollten
- Kindergeld: Eltern erhalten es während der Ausbildung bis zum 25. Geburtstag weiter, 2026 sind das 259 € im Monat. In der ersten Ausbildung spielt die Höhe der Ausbildungsvergütung keine Rolle.
- Zweitausbildung: Nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung ist eine Erwerbstätigkeit bis 20 Stunden pro Woche unschädlich, ebenso ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein Minijob.
- Ausbildungsfreibetrag: Für ein volljähriges Kind in Ausbildung, das auswärts wohnt, können Eltern zusätzlich 1.200 € im Jahr geltend machen.
Tipp für den Ausbildungsstart
Legen Sie gleich zu Beginn eine Mappe oder einen Ordner auf dem Smartphone an und sammeln Sie dort alle Belege: Fahrkarten, Rechnungen für Arbeitskleidung, Bücher und Lernmaterial. Die Steuererklärung ist dann schnell gemacht. Für Auszubildende ohne Pflicht zur Abgabe kann eine freiwillige Erklärung bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden.
Steuererklärung für Auszubildende
Wir erstellen die Steuererklärung für Auszubildende und prüfen für Eltern, welche Freibeträge und Leistungen Ihnen zustehen.
Häufige Fragen
Muss ein Azubi eine Steuererklärung abgeben?
In vielen Fällen nicht. Eine freiwillige Abgabe lohnt sich aber oft, weil einbehaltene Lohnsteuer zurückerstattet werden kann.
Welche Kosten kann ein Azubi absetzen?
Unter anderem Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Werkzeug, Fachbücher und Kosten für Lehrgänge.
Bekommen Eltern während der Ausbildung weiter Kindergeld?
Ja, bis zum 25. Geburtstag. Während der ersten Ausbildung unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung.