Die Steuererklärung ist eine Erklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person gegenüber einer Finanzbehörde die Tatsachen darlegt

, die das Amt zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und für eine Festsetzung der Steuer benötigt.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, richtet sich nach § 149 Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen. So verlangen z. B. das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz die jährliche Abgabe einer Steuererklärung. Arbeitnehmer müssen nur in bestimmten Fällen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt infolge der Nichtabgabe befreit zudem nicht von der Abgabepflicht.

Eine Steuererklärung, in welcher der Steuerpflichtige die zu entrichtende Steuer selbst berechnet, heißt Steueranmeldung. Die wichtigsten Beispiele für eine Steueranmeldung sind die Lohnsteueranmeldung, die Umsatzsteuervoranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung.

Zusätzlich muss jeder eine Steuererklärung abgeben, der dazu vom Finanzamt aufgefordert wird. Typischer Anwendungsfall ist die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung, nachdem das Finanzamt die Sterbeurkunde vom Standesamt hat.

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat die Möglichkeit des Einreichens einer freiwilligen Steuererklärung (Antragsveranlagung).

Fristen

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung richtet sich nach den Einzelsteuergesetzen. Soweit diese nichts anderes bestimmen, beträgt die Frist für die Abgabe der kalenderjährlichen Steuererklärungen sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, d. h. bis zum 31. Juli. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann binnen 4 Jahren nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres eine freiwillige Steuererklärung einreichen, also z. B. für 2018 bis zum 31. Dezember 2022.