Rentner & Steuern · Sobbe Steuerberatung Haan
Rente und Steuern 2026: Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 %. Für viele Rentnerinnen und Rentner stellt sich damit die Frage, ob sie Steuern zahlen oder eine Steuererklärung abgeben müssen. Wir erklären die wichtigsten Regeln.
Kurz erklärt: Müssen Rentner Steuern zahlen?
Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber nur zu einem Teil. Wie hoch dieser Teil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Der beträgt 2026 12.348 €, bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung 24.696 €.
Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026
Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 %. Der Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 € auf 42,52 €. Für die Steuer ist wichtig: Rentenerhöhungen sind in voller Höhe steuerpflichtig. Dadurch können auch Rentner, die bisher keine Steuern gezahlt haben, über den Grundfreibetrag rutschen.
Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag
Der steuerpflichtige Anteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2025 in Rente gegangen ist, versteuert 83,5 % der Rente, bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %. Der steuerfreie Rest wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, der sogenannte Rentenfreibetrag.
Dieser Freibetrag bleibt in der Regel für die gesamte Laufzeit gleich. Die jährlichen Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung. Deshalb steigt der steuerpflichtige Teil mit jeder Rentenerhöhung.
Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?
Rentner ohne weitere lohnsteuerpflichtige Einkünfte müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Zu den Einkünften zählt nicht die volle Rente, sondern nur der steuerpflichtige Teil nach Abzug des Rentenfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags von 102 €. Dazu kommen gegebenenfalls Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitalerträge.
Das Finanzamt erfährt von der Rente automatisch: Die Rentenversicherung übermittelt die Rentenbezüge elektronisch. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer Aufforderung und gegebenenfalls einem Verspätungszuschlag rechnen.
Was Rentner absetzen können
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Reinigung: 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr
- Krankheitskosten, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen
- Spenden an gemeinnützige Organisationen
Mehr zu Handwerkerrechnungen lesen Sie in unserem Beitrag Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Fristen für die Steuererklärung 2025
Wer die Steuererklärung für 2025 selbst abgibt, muss sie bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Mit Steuerberater gilt eine längere Frist bis zum 1. März 2027.
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, sollte außerdem die neue Aktivrente kennen: Bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat bleiben steuerfrei.
Steuererklärung für Rentner in Haan
Wir prüfen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, und kümmern uns um die Erstellung, inklusive aller Abzugsmöglichkeiten.
Häufige Fragen
Muss ich wegen der Rentenerhöhung jetzt Steuern zahlen?
Das hängt von Ihren gesamten Einkünften ab. Weil Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig sind, kann der Grundfreibetrag überschritten werden. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.
Weiß das Finanzamt von meiner Rente?
Ja. Die Rentenversicherung meldet die Rentenbezüge elektronisch an die Finanzverwaltung.
Ändert sich mein Rentenfreibetrag?
Regelmäßige Rentenanpassungen ändern ihn nicht. Er wird nur bei bestimmten anderen Änderungen der Rentenhöhe angepasst.