Arbeitgeber & Familien · Sobbe Steuerberatung Haan
Ferienjob 2026: Was Schüler, Studenten und Arbeitgeber zu Steuern und Sozialversicherung wissen sollten
In den Sommerferien suchen viele Schülerinnen, Schüler und Studierende einen Job, und viele Betriebe in Haan brauchen Aushilfen. Damit am Ende nicht unnötig Abgaben anfallen, lohnt ein Blick auf die Regeln zur kurzfristigen Beschäftigung, zur Lohnsteuer und zum Kindergeld.
Kurz erklärt: Ist ein Ferienjob abgabenfrei?
Ein Ferienjob kann als kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei sein, wenn er im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes spielt dafür keine Rolle. Lohnsteuer kann trotzdem anfallen, lässt sich aber oft über die Steuererklärung zurückholen.
Kurzfristige Beschäftigung oder Minijob?
- Kurzfristige Beschäftigung: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, von vornherein befristet. Keine Sozialversicherungsbeiträge, unabhängig vom Verdienst.
- Minijob: regelmäßig bis 603 € im Monat. Geeignet, wenn der Job über das ganze Jahr läuft.
Ob eine Beschäftigung berufsmäßig ist, prüft der Arbeitgeber im Einzelfall. Gerade bei Schulabgängern lohnt sich ein genauer Blick, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Lohnsteuer beim Ferienjob
Im Regelfall rechnet der Arbeitgeber den Ferienjob über die Lohnsteuerabzugsmerkmale ab, meist mit Steuerklasse I. Bei niedrigen Jahreseinkünften fällt dann oft wenig oder keine Lohnsteuer an. Wurde doch Lohnsteuer einbehalten und liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, gibt es das Geld über die Steuererklärung zurück.
Alternativ kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 25 % pauschal übernehmen. Das ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich:
- die Beschäftigung dauert höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage,
- der Lohn liegt im Durchschnitt bei höchstens 150 € je Arbeitstag
- und der Stundenlohn im Durchschnitt bei höchstens 19 €.
Pauschal versteuerter Lohn wird in der Steuererklärung des Ferienjobbers nicht angesetzt.
Mindestlohn
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € je Stunde. Er gilt auch für Ferienjobs, allerdings nicht für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Und was ist mit dem Kindergeld?
Während einer ersten Ausbildung oder eines Erststudiums spielt der Verdienst für das Kindergeld keine Rolle. Eltern bekommen es bis zum 25. Geburtstag weiter, egal wie viel das Kind im Ferienjob verdient. Das Kindergeld beträgt 2026 259 € im Monat.
Nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung sieht es anders aus: Dann ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche unschädlich. Ein Minijob ist ebenfalls unschädlich.
Checkliste für Arbeitgeber
- Befristung schriftlich festhalten
- Zeitgrenzen im Blick behalten: drei Monate oder 70 Arbeitstage, Vorbeschäftigungen im selben Jahr zählen mit
- Berufsmäßigkeit prüfen und dokumentieren
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
- Mindestlohn beachten, Arbeitszeiten aufzeichnen
Lohnabrechnung für Aushilfen
Wir übernehmen die Lohnabrechnung für Ferienjobber und Aushilfen und prüfen, welche Beschäftigungsform passt.
Häufige Fragen
Muss ein Schüler für den Ferienjob Steuern zahlen?
Oft fällt keine oder nur wenig Lohnsteuer an. Einbehaltene Lohnsteuer gibt es bei niedrigem Jahreseinkommen über die Steuererklärung zurück.
Wie lange darf ein Ferienjob sozialversicherungsfrei sein?
Höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, wenn er nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Gefährdet der Ferienjob das Kindergeld?
Während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums nicht. Danach gilt die Grenze von 20 Wochenstunden.