Familien & Kinder · Sobbe Steuerberatung Haan
Kinderbetreuungskosten 2026: So setzen Familien Kita, Hort und Tagesmutter ab
Nach den Sommerferien beginnt für viele Familien ein neuer Abschnitt: Kita-Start, Einschulung, Nachmittagsbetreuung. Die Kosten dafür sind hoch, doch ein großer Teil lässt sich steuerlich absetzen. Wir zeigen, was Familien in Haan beachten sollten.
Kurz erklärt: Wie viel ist absetzbar?
Eltern können 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr. Das Kind darf noch nicht 14 Jahre alt sein. Diese Regel gilt seit 2025, vorher waren es zwei Drittel und höchstens 4.000 €.
Welche Kosten zählen
- Kindergarten und Kita, Kinderkrippe
- Tagesmutter oder Tagesvater
- Hort und Nachmittagsbetreuung
- Babysitter, wenn eine Rechnung vorliegt
- Fahrtkosten der Betreuungsperson, wenn sie in der Rechnung ausgewiesen sind
Nicht absetzbar sind Kosten für Verpflegung, Nachhilfe und anderen Unterricht sowie für Sport- und Freizeitangebote wie Musikschule oder Sportverein.
Diese Nachweise brauchen Sie
Das Finanzamt erkennt die Kosten nur an, wenn eine Rechnung vorliegt und die Zahlung auf das Konto des Anbieters erfolgt ist. Barzahlungen werden nicht berücksichtigt, auch nicht beim Babysitter. Bei Kita-Gebühren genügt in der Regel der Gebührenbescheid zusammen mit dem Kontoauszug.
Rechenbeispiel
Familie K. aus Haan zahlt für ihre dreijährige Tochter 450 € im Monat für die Betreuung in der Kita, ohne Essensgeld.
- Kosten im Jahr: 450 € × 12 = 5.400 €
- Davon absetzbar: 80 % = 4.320 €
- Der Höchstbetrag von 4.800 € ist nicht erreicht, die 4.320 € werden voll als Sonderausgaben berücksichtigt.
Die Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Steuer das spart, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Arbeitgeber können die Kita-Kosten für noch nicht schulpflichtige Kinder steuer- und abgabenfrei übernehmen (§ 3 Nr. 33 EStG). Voraussetzung ist, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Soweit der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstattet, können Eltern diese Kosten nicht zusätzlich als Sonderausgaben ansetzen.
Für Arbeitgeber ist der Kita-Zuschuss ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung, denn jeder Euro kommt ungekürzt bei der Familie an.
Nach der Einschulung: Hort und Schulgeld
Mit der Einschulung enden die Kinderbetreuungskosten nicht. Kosten für Hort, offene Ganztagsschule oder Übermittagsbetreuung sind weiterhin absetzbar, bis das Kind 14 Jahre alt wird. Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss gilt für schulpflichtige Kinder dagegen nicht mehr.
Besucht das Kind eine Privatschule, können Eltern zusätzlich 30 % des Schulgelds absetzen, höchstens 5.000 € im Jahr. Kosten für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung gehören nicht dazu.
Steuererklärung für Familien
Wir prüfen, welche Kosten für Betreuung, Schule und Ausbildung Ihrer Kinder absetzbar sind, und berücksichtigen alle Freibeträge.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter sind Betreuungskosten absetzbar?
Bis zum 14. Geburtstag des Kindes. Für Kinder mit Behinderung gelten Sonderregeln.
Ist das Essensgeld in der Kita absetzbar?
Nein. Verpflegungskosten gehören nicht zu den Kinderbetreuungskosten.
Kann ich den Babysitter bar bezahlen?
Dann erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Nötig sind eine Rechnung und eine Überweisung.