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Minijob in der Steuererklärung 2026: Was Minijobber angeben müssen

Minijobs sind beliebt, weil vom Verdienst in der Regel nichts abgezogen wird. Bei der Steuererklärung tauchen trotzdem Fragen auf: Muss der Minijob angegeben werden? Was gilt bei mehreren Minijobs oder neben einem Hauptjob? Hier die Antworten mit den Werten für 2026.

Kurz erklärt: Muss der Minijob in die Steuererklärung?

In den meisten Fällen nein. Wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % übernimmt, bleibt der Verdienst in der Steuererklärung außer Ansatz. Anders ist es, wenn der Minijob über die Steuerklasse abgerechnet wird. Dann steht er auf der Lohnsteuerbescheinigung und wird in der Steuererklärung berücksichtigt.

Minijob 2026: die wichtigsten Werte

  • Minijob-Grenze: 603 € im Monat
  • Mindestlohn: 13,90 € je Stunde, das sind rund 43 Stunden im Monat
  • Ab 1. Januar 2027: Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 €
  • Übergangsbereich (Midijob): 603,01 € bis 2.000 € im Monat

Was Arbeitgeber beachten müssen, lesen Sie im Beitrag Minijob 2026: Das müssen Arbeitgeber wissen.

Pauschal versteuert oder nach Steuerklasse?

Die meisten Minijobs werden pauschal versteuert: Der Arbeitgeber zahlt 2 % Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale. Für Sie als Minijobber ist die Steuer damit erledigt. Der Verdienst gehört nicht in die Steuererklärung. Kosten, die mit diesem Minijob zusammenhängen, können Sie dann allerdings auch nicht als Werbungskosten absetzen.

Rechnet der Arbeitgeber den Minijob stattdessen über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale ab, erhalten Sie eine Lohnsteuerbescheinigung. Der Verdienst wird dann in der Steuererklärung angegeben. Bei Steuerklasse I bis IV fällt bei einem Minijob meist keine Lohnsteuer an, bei Steuerklasse V oder VI dagegen schon. Einbehaltene Lohnsteuer wird mit der Steuererklärung verrechnet.

Minijob neben dem Hauptjob

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf ein Minijob ausgeübt werden, ohne dass er mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird. Jeder weitere Minijob wird dagegen mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist dann sozialversicherungspflichtig.

Mehrere Minijobs

Wer mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung hat, muss die Verdienste zusammenzählen. Liegt die Summe über 603 € im Monat, sind alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Informieren Sie deshalb jeden Arbeitgeber über weitere Minijobs.

Rentenversicherung im Minijob

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 15 %, Sie selbst stocken auf den vollen Beitrag auf. Auf Antrag können Sie sich davon befreien lassen. Dann erwerben Sie allerdings auch keine vollen Rentenansprüche. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein.

Fragen zu Minijob und Steuererklärung?

Die Steuerberatung Sobbe in Haan prüft, wie Ihr Minijob in der Steuererklärung zu behandeln ist, und erstellt Ihre Erklärung.

Steuererklärung anfragen

Häufige Fragen

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Nicht, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % zahlt. Wird der Minijob über die Steuerklasse abgerechnet, gehört er in die Erklärung.

Darf ich neben meinem Hauptjob einen Minijob haben?

Ja. Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt abgabenfrei für Sie. Ab dem zweiten Minijob wird zusammengerechnet.

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?

603 € im Monat. Ab 1. Januar 2027 sind es 633 €.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Stand: September 2026.